DE102009003361B4 - Tütenausgabeautomat - Google Patents

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Abstract

Tütenausgabeautomat (10) zur Ausgabe von Kunststofftüten, enthaltend:
(c) eine von außen zugänglichen Ausgabe (34, 38) für Tüten,
(b) ein nach außen abgeschlossenes Vorratsvolumen (32) zur Aufnahme einer Tütensammlung, die von einem Tütenstapel gebildet ist,
(c) eine Beforderungseinrichtung (100) zur Beförderung von Tüten der Tütensammlung zu der Ausgabe (34) mit einem Sauger (20, 22, 26) zum Ansaugen und Halten einzelner Tüten,
dadurch gekennzeichnet, dass
(d) ein separat vertikal beweglich gelagerter Förderarm (110) mit einem Förderantrieb (102) und einem flexibel beweglichen Schlauch (22) an der Beförderungseinrichtung (100) vorgesehen ist, durch welchen der Unterdruck zur Tüte geleitet wird, und
(e) der Förderarm (110) in einem horizontal beweglichen Schlitten (120) geführt ist, wobei die horizontale von der vertikalen Bewegungsrichtung des Förderarms (110) durch ein Rastelement voneinander trennbar ist,
(f) wobei das Rastelement von einem um eine Drehachse drehbar gelagerten Schnapper (124) einen schlittenseitigen, parallel zur Drehachse angeordneten...

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft einen Tütenausgabeautomat zur Ausgabe von Kunststofftüten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Stand der Technik
  • Eine EU-Verordnung zur Flugsicherheit, die seit dem 6. November 2006 in Kraft ist, schreibt vor, dass Flüssigkeiten bis 100 ml an der Sicherheitskontrolle in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel vorgelegt werden müssen. Da viele Passagiere jedoch keine geeigneten Plastiktüten bereithalten, werden in einigen Flughäfen diese Tüten zum Verkauf angeboten. Derzeit werden teilweise Automaten eingesetzt, die entsprechende Plastiktüten verkaufen. In den Automaten nach dem Stand der Technik sind die Plastiktüten von einem Pappkarton umgeben, da sich einzelne Tüten nicht aus Automaten verkaufen lassen. Aus der DE 20 2007 002 507 U1 sind Behältnisse für Plastikbeutel für den Automatenverkauf bekannt. Diese Umverpackungen ermöglichen den Verkauf von Tüten aus einem Automaten. Allerdings sind die Verpackungen teurer als die verkauften Tüten. Bei der großen Zahl an Fluggästen, die jeden Tag an einem Flughafen abfliegen, ist das zusätzliche Müllaufkommen durch die Verpackung nicht zu vernachlässigen. Üblicherweise sind in einem Behältnis zwei Tüten vorgesehen. Weil jeder Fluggast jedoch nur eine Tüte verwenden darf, fällt auch hier unnötiger Abfall an. Eine Bestückung der Kartons mit nur einer Tüte würde den Preis der einzelnen Tüte nicht reduzieren, da der Preis der Verpackung den der Tüte deutlich übersteigt. In diesen Automaten sind die Pappkartons gestapelt. Ein Förderband unter jedem Stapel transportiert die jeweils unterste Schachtel in ein Ausgabefach. Die zweitunterste Schachtel wird nun zur untersten. So geht das weiter, bis alle Schachteln verkauft sind.
  • Nachteilig bei der bekannten Anordnung ist es, dass beim Tütenverkauf Abfall in Form einer zusätzlichen Verpackung der Tüten anfällt. Außerdem ist das Verpacken der Tüten zeit- und kostenintensiv. Außerdem ist die Art der Tüten durch die Größe der Verpackung begrenzt. Stabilere, qualitativ hochwertigere Tüten lassen sich nicht so falten, dass sie in der Verpackung Platz finden.
  • WO 2004/034342 A1 offenbart einen Tütenautomat mit einer Ansaugvorrichtung zum Aufnehmen von Tüten, Halten und Lösen über einer Ausgabe.
  • DE 1 599 027 A offenbart einen Selbstverkäufer für Zeitungen und Zeitschriften aus einem Packen, die mit einem Saugnapf hin- und herbeweglich, sowie auf- und abwärtsbewegbar sind. Die Saugnapfbewegungen werden durch eine Kurvenscheibe oder einen Kurbelarm erzeugt.
  • DE 23 64 548 offenbart eine Vorrichtung zum Trennen übereinanderliegender Kunststoffsäcke mittels eines Saugelements.
  • DE 1 283 475 A offenbart eine Hebebühne mit einer Gewindespindel und einer Mutter als Huborgan. Die Ecken der Plattform sind über an ihnen angeordneten Umlenkrollen in Seilen aufgehängt. Die Druckschrift lehrt, dass bei nachlassender Seilspannung der Förderantrieb der Anordnung abgeschaltet wird.
  • DE 35 13 734 A1 offenbart einen Verkaufsständer für Nähfaden-Spulen. Die Druckschrift lehrt, dass ein über einen Seilantrieb angetriebener Hubschlitten über Bremsen fest an einem Transportwagen arretiert werden kann, wodurch eine Bewegungsrichtung blockiert werden kann.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Tütenausgabeautomaten der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die Tüten einzeln und ohne zusätzliche Verpackung abgegeben werden können und der die Tüten zuverlässig zum Ausgabefach transportiert. Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gelöst durch die Merkmale des Kennzeichens des Anspruchs 1.
  • Bei der Erfindung ist ein Förderantrieb zur Bewegung des Förderarms vorgesehen. Dieser Förderantrieb kann einen Elektromotor umfassen. Der Förderarm ist bei der vorliegenden Erfindung separat in unterschiedlichen Richtungen beweglich gelagert. Die Tüte muss vom Tütenstapel zur Ausgabe befördert werden. Dabei umfasst der Tütenausgabeautomat einen vertikal beweglichen Förderarm, der an einem horizontal beweglichen Schlitten vorgesehen ist, wobei die Bewegungsrichtungen durch ein Rastelement voneinander trennbar sind. Dies hat den Vorteil, dass durch geeignete Verwendung des Rastelements ein Förderantrieb für die verschiedenen Bewegungsrichtungen ausreicht.
  • Die Tüten liegen hier in Form eines Tütenstapels vor. Dadurch wird eine zusätzliche Verpackung vermieden. Dies spart erheblich Kosten, da die Kosten der Verpackung und die Kosten für das Verpacken eingespart werden. Weiterhin werden die Transport und Lagerkosten gesenkt, da lose Tüten viel weniger Platz beanspruchen als in kleinen Mengen verpackter Tüten. Bisher war es nicht möglich einzelne Tüten auszugeben.
  • Durch Ansaugen kann eine oberste Tüte eines Tütenstapels einzeln aufgenommen werden. Da die Tüten eines Tütenstapels nur lose aufeinander liegen, kann man durch Ansaugen und Halten der obersten Tüte diese vereinzeln. Die anderen Tüten des Stapels bleiben liegen. Durch die erfindungsgemäße Beförderungseinrichtung kann eine einzelne Tüte zu einer Ausgabe befördert und ausgegeben werden. Der Sauger kann eine Vakuumpumpe umfassen. Die Verwendung eines Motors zum Erzeugen eines Unterdrucks ist ebenfalls möglich. Selbstverständlich kann der Sauger auch einen Saugnapf umfassen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst der Sauger einen Motor zur Erzeugung eines Unterdrucks. Dadurch wird erreicht, dass der Unterdruck, der zum Ansaugen benötigt wird, gezielt ein- und ausgeschaltet werden kann.
  • Bei der Erfindung ist an einem Förderarm der Beförderungseinrichtung ein flexibel beweglicher Schlauch vorgesehen, durch den der Unterdruck zur Tüte geleitet wird. Die Verwendung eines flexiblen, beweglichen Schlauchs erlaubt die Montage des Motors an einem stationären Ort innerhalb des Tütenausgabeautomaten. Dadurch, dass der Motor sich nicht mit der Beförderungseinrichtung bewegt, muss diese nicht für große Gewichte ausgelegt sein. Dies vereinfacht die Konstruktion der Beförderungseinrichtung.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Förderantrieb zur Bewegung des Förderarms mit einem Getriebe untersetzt. Durch eine Untersetzung des Förderantriebs lassen sich größere Kräfte übertragen. Außerdem lässt sich die Geschwindigkeit, mit der sich der Förderarm bewegt, einstellen. Eine Verwendung von Schrittmotoren ist ebenfalls denkbar. Die Verwendung von Schrittmotoren hat allerdings den Nachteil, dass sie permanent mit Strom versorgt werden müssen.
  • Vorteilhafterweise ist an der den Tüten zugewandten Seite des Schlauchs ein weicher Ansaugstutzen vorgesehen. Ein weicher Ansaugstutzen passt sich der Form der obersten Tüte optimal an. Es ist daher nicht erforderlich, dass die oberste Tüte völlig plan liegt. Dies erhöht die Zuverlässigkeit der Vorrichtung.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Ansaugstutzen trichterförmig ausgebildet. Dies erhöht die Fläche, über welche die Tüte angesaugt wird. Dadurch wird die Tüte besser angesaugt und stabiler gehalten.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Unterlage für den Tütenstapel konvex ausgebildet. Die Tüten müssen wiederverschließbar sein. Durch den Verschluss sind die Tüten an einem Rand dicker als in der Mitte. Die anderen Ränder sind durch sie Schweißnähte auch etwas dicker als die Mitte der Tüte. Bei einer großen Anzahl von Tüten führt dies dazu, dass die obersten Tüten eines Tütenstapels nicht plan abschließen, sondern der Tütenstapel am Rand höher ist als in der Mitte. Dies führt zu Problemen beim Ansaugen der Tüten. Durch eine konvexe Unterlage wird dies ausgeglichen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist ein Seilzug zur Kraftübertragung von einer den Förderarm antreibenden Förderantrieb zugeordneten Antriebswelle auf den Förderarm vorgesehen. Ein Seilzug bildet eine kostengünstige, zuverlässige Möglichkeit der Kraftübertragung. Man kann natürlich auch eine Art Zahnrad oder Schneckenantrieb für die Kraftübertragung wählen.
  • Vorteilhafterweise umfasst der Tütenausgabeautomat einen Schalter zum Erfassen der Seilspannung, mit dessen Signal der Antrieb derart beaufschlagt ist, dass der Antrieb bei nachlassender Seilspannung abschaltet. Die Seilspannung lässt nach, wenn der Ansaugstutzen auf die oberste Tüte des Tütenstapels aufsetzt. An diesem Punkt muss der Förderantrieb die Bewegung des Förderarms stoppen. Dieser Punkt ändert sich mit jeder vom Tütenstapel abgehobenen Tüte. Die Überprüfung der Seilspannung erlaubt eine dynamische Anpassung an die sich ändernden Verhältnisse.
  • Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Ein Ausführungsbeispiel ist nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine schematische Darstellung eines Tütenausgabeautomaten.
  • 2 zeigt die Beförderungseinrichtung des Tütenausgabeautomaten im Detail.
  • 3 zeigt einen Ausschnitt der Beförderungseinrichtung des Tütenausgabeautomaten im Detail.
  • 4 zeigt schematisch die Beförderungseinrichtung im arretierten Zustand.
  • 5 zeigt schematisch die Beförderungseinrichtung im gelösten Zustand.
  • 6 zeigt einen Ausschnitt der Beförderungseinrichtung, in der die Wirkung eines Mikroschalters illustriert wird.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • 1 zeigt einen Tütenausgabeautomaten, der allgemein mit 10 bezeichnet ist. Ein mit 12 bezeichneter Korpus dient als Fuß. Ein oberer Teil 14 ist mit einer Tür 16 verschließbar. Eine Batterie 18 ist als Stromversorgung vorgesehen. Ein Ansaugmotor 20 erzeugt einen Sog in einem Schlauch 22. Ein erstes Ende 24 des Schlauchs 22 ist an dem Ansaugmotor 20 befestigt. Ein Ansaugstutzen 26 ist an einem zweiten Ende 28 des Schlauchs 22 befestigt. Der Ansaugstutzen 26 ist trichterförmig ausgebildet. Der Ansaugstutzen 26 ist aus einem flexiblen Material. Der Ansaugstutzen 26 befindet sich über einer Ablage 30 für Tüten. Die Ablage 30 ist konvex ausgebildet. Ein Gehäuse 32 umfasst die Ablage 30 für Tüten. Das Gehäuse 32 ist an einem oberen Ende offen. Rechts neben dem Gehäuse 32 ist ein Ausgabefach 34 angeordnet. In der Tür 16 ist ein Schlitz 38 angeordnet. Durch den Schlitz 38 kann eine Tüte aus dem Ausgabefach 34 entnommen werden. An der Tür 16 ist ein Münzeinwurf vorgesehen. Dahinter befindet sich eine Elektronik 40 zum Prüfen der Münzen. Die Münzen fallen in einen Behälter 42. An der Tür 16 ist ein Knopf 36 vorgesehen. Der Knopf 36 betätigt eine Startelektronik 46. Die Tür 16 des Tütenausgabeautomaten 10 ist mit einem Schließmechanismus 44 abschließbar. Die Startelektronik 46 setzt eine Beförderungseinrichtung 100 in Gang.
  • Die Beförderungseinrichtung 100 ist in 2 dargestellt. Die Beförderungseinrichtung umfasst einen Förderantrieb 102 mit Getriebe. Der Förderantrieb 102 treibt eine Rolle 104 an. Durch die Rotation der Rolle 104 wird ein Seil 106 auf- oder abgewickelt. Das Seil 106 ist Teil eines Seilzuges. Das Seil 106 ist über eine Umlenkung 108 geführt, in 3 dargestellt. Die Beförderungseinrichtung umfasst weiterhin einen Förderarm 110. An dem Förderarm 110 sind Befestigungen 112 zum Befestigen des Schlauches 22 vorgesehen. Der Förderarm 110 hat ein oberes Ende 114 und ein unteres 116 Ende. Am unteren Ende 116 des Förderarms 110 ist ein zweites Ende des Seils 106 befestigt. Der Förderarm ist mit einer Linearführung 118 an einem Schlitten 120 befestigt. Die Linearführung 118 erlaubt eine vertikale Bewegung des Förderarms 110. Der Schlitten 120 weist auch die Umlenkung 108 für das Seil 106 auf. Der Förderarm 110 kann über das Seil 106 angehoben und abgesenkt werden. Am Schlitten 110 sind zwei weitere Linearführungen 122 vorgesehen, welche eine überwiegend horizontale Bewegung des Schlittens erlauben. Dies ist in 3 dargestellt. Die überwiegend horizontale Bewegung des Schlittens 120 wird ebenfalls über das Seil 106 angetrieben. An dem Förderarm 108 ist der Schlauch 22 befestigt, siehe 1. Bei einer Bewegung des Förderarms 108 bewegen sich der Schlauch 22 und der am Schlauch befestigte Ansaugstutzen 26. Der Förderarm 108 bewegt sich zwischen dem Tütenstapel und einer Position über dem Ausgabefach 34. Damit eine Betätigung des Seilzugs nicht in einer überlagerten horizontalen Bewegung des Förderarms 110 und einer vertikalen Bewegung des Schlittens 120 resultiert, ist ein Verriegelungsmechanismus vorgesehen. Der Verriegelungsmechanismus umfasst einen drehbar gelagerten Schnapper 124, dies ist in 4 dargestellt. An einem Ende des Schnappers ist ein Stift 126 vorgesehen. Die Achse des Stifts 126 ist parallel zur Drehachse 128 des Schnappers 124 angeordnet. An dem anderen Ende sind zwei Zinken 130, 132 vorgesehen. Das Ende mit den Zinken weist in Richtung des Förderarms 110. Durch die zwei Zinken 130, 132 wird eine u-förmige Öffnung 134 gebildet. Die obere Zinke 132 der beiden Zinken ist langer ausgebildet als die untere Zinke 130. An dem unteren Ende 116 des Förderarms 110 ist eine Platte 136 befestigt. Wenn sich der Förderarm nach oben bewegt, berührt die Platte 136 die obere Zinke 132. Der Schnapper führt dann eine Drehbewegung aus. Die untere Zinke 130 verhindert, dass sich der Schnapper 124 nicht zu weit dreht. Die Platte 136 befindet sich in der u-förmigen Öffnung 134. Ein Anschlag 138 für die Platte 136, der am Schlitten 120 vorgesehen ist, begrenzt die Aufwärtsbewegung des Förderarms 110. Wenn sich der Förderarm nicht am oberen Anschlag befindet, rastet der am Schnapper 124 vorgesehene Stift 126 in eine an einer Arretierschiene 140 vorgesehene Nut 142 ein. Im eingerasteten Zustand ist die überwiegend horizontale Bewegung des Schlittens 120 blockiert. Der Elektromotor 102 treibt den Seilzug an. Wenn das Seil 106 auf die Rolle 104 aufgewickelt wird, spannt sich das Seil 104 und übt durch die Umlenkung 108 eine nach oben wirkende Kraft auf den Förderarm 110 aus. Gleichzeitig wirkt durch die Umlenkung 110 eine horizontale Kraft auf den Schlitten 120. Der Stift 126 am Schnapper 124, der in der Nut 142 der Arretierschiene 140 eingerastet ist, verhindert die überwiegend horizontale Bewegung des Schlittens 120. Das einzige bewegliche Teil ist der Förderarm 110. Der Förderarm 110 bewegt sich nach oben. Wenn der Förderarm an die obere Zinke 132 des Schnappers 124 anschlägt, dreht sich der Schnapper 124. Wie oben beschrieben verhindert der Anschlag 138 die weitere Aufwärtsbewegung des Förderarms. Gleichzeitig gibt der Schnapper 124 die überwiegend horizontale Bewegungsrichtung des Schlittens 120 frei, in 5 dargestellt. Dies geschieht dadurch, dass der Stift 126 des Schnappers 124 durch die Drehbewegung aus der Nut 142 in der Arretierschiene 140 heraus bewegt wird. Wenn der Förderantrieb 102 das Seil 106 weiter aufwickelt, bewegt sich der Schlitten 120 überwiegend horizontal in eine Position oberhalb des Ausgabeschachts 34. Die überwiegend horizontale Bewegung des Schlittens erfolgt entlang der in 2 gezeigten Führungsschiene 144.
  • Sobald der Schlitten 120 die Position oberhalb des Ausgabefachs 34 erreicht, wird die Bewegung angehalten. Ein Endschalter 146, der von dem Schlitten 120 betätigt wird, schaltet den Förderantrieb ab, in 2 dargestellt. Über den Endschalter wird auch ein erster Timer gestartet. Dieser erste Timer erzeugt nach einer eingestellten Zeit ein Signal, welches den Förderantrieb 102 in umgekehrter Drehrichtung wieder einschaltet. Das Seil 106 wird nun abgewickelt. Eine Feder 148 zieht den Schlitten 120 in eine Ruheposition. Die Feder 148 ist mit einem Ende an einer am Schlitten 120 vorgesehenen Aufhängung 151 befestigt, in 3 dargestellt. Ein zweites Ende der Feder 148 ist an einer Innenseite 150 des Tütenausgabeautomaten 10 vorgesehen, in 1 dargestellt.
  • In der Ruheposition befindet sich der Schlitten über dem Vorratsbehälter für Tüten. Ein Schalter 152 für die Ruheposition schaltet den Elektromotor ab. Durch das Getriebe, welches mit 1:50 untersetzt ist, hält der Förderantrieb 102 das Seil 106 auf Spannung. Dies sorgt dafür, dass der Förderarm 110 in seiner Position gehalten wird. Startet der Tütenausgabeautomat 10 nach Münzeinwurf mit der Tütenausgabe, dann setzt sich der Förderantrieb 102 in Bewegung und der Ansaugmotor 20 wird eingeschaltet. Das Seil 106 wird abgewickelt und der Förderarm 110 bewegt sich durch sein Eigengewicht nach unten. Der Schnapper 124 dreht sich, so dass der Stift 126 des Schnappers 124 in die Nut 142 an der Arretierschiene 140 einrastet. Dies blockiert den Schlitten. Wenn der am Förderarm 110 befestigte Ansaugstutzen 26 auf eine oberste Tüte des Stapels aufsetzt, wird diese angesaugt. Der Förderantrieb 102 wickelt das Seil 106 weiter ab, wodurch sich die Seilspannung reduziert. Es ist ein Schalter 152 vorgesehen, welcher die Seilspannung überprüft. Der Schalter 152 ist in 2 dargestellt. Der Schalter 152 umfasst einen L-förmigen Bügel 154. Der L-förmige Bügel 154 ist drehbar gelagert 156. Zwei Rollen 158, 160, die an dem L-förmigen Bügel 152 angebracht sind, schließen das Seil 106 ein. Bei nachlassender Seilspannung führt der L-förmige Bügel eine Drehbewegung aus. Ein Ende des L-förmigen Bügels betätigt dann einen Mikroschalter 162 für die untere Position. Ein mit 164 bezeichneter Anschlag sorgt dafür, dass der Mikroschalter 162 nicht als Anschlag verwendet wird. Mit dem Mikroschalter wird die Drehrichtung des Elektromotors umgekehrt und gleichzeitig von einer Elektronik ein zweiter Timer gestartet. Der zweite Timer schaltet nach einer vorbestimmten Zeit den Ansaugmotor 20 ab. Durch die geänderte Drehrichtung des Förderantriebs 102 spannt sich das Seil 106. Der L-förmige Bügel 154 bewegt sich wieder in seine Ausgangsstellung. Der Förderarm 110 bewegt sich nach oben. Die oberste Tüte des Tütenstapels ist am Ansaugstutzen 26 festgesaugt und bewegt sich mit dem Förderarm 110 nach oben. Da die Tüten nur lose gestapelt sind, bleiben alle anderen Tüten liegen und nur eine einzelne Tüte wird bewegt. Wenn die Platte 136 des Förderarms 110 den oberen Zinken 132 des Schnappers 124 berührt, wird, wie oben beschrieben, die überwiegend horizontale Bewegungsrichtung des Schlittens freigegeben. Der Schlitten 120 mit dem Förderarm 110 bewegt sich seitlich in die Richtung oberhalb des Ausgabefachs 34. Wenn der Ansaugmotor 20 nach einer vorbestimmten Zeit abgeschaltet wird, lässt der Unterdruck am Ansaugstutzen 26 nach. Die Tüte fällt durch die Schwerkraft in das Ausgabefach 34. Wenn der Schlitten 120 den Endschalter 146 auslöst, ändert sich die Drehrichtung des Förderantriebs 102 und das Seil 106 wird abgewickelt. Der Schlitten 120 bewegt sich wieder zurück in Richtung seiner Ruheposition. Wenn der Schlitten den Schalter 152 für die Ruheposition betätigt, ist ein Zyklus der Tütenausgabe beendet. Wenn ein Kunde mehrere Tüten kaufen möchte, kann er Geld für mehrere Tüten einwerfen, dann wird dieser Zyklus wiederholt bis die bezahlte Anzahl an Tüten ausgegeben ist. Mit jeder ausgegebenen Tüte nimmt der Tütenstapel ab. Der Förderarm 110 bewegt sich entsprechend weiter nach unten. Am oberen Ende des Förderarms 110 ist ein Kontakt 166 angebracht, welcher einen Schalter 168 bedient, wenn sich der Förderarm auf eine voreingestellte maximale Höhe abgesenkt hat, in 6 dargestellt. Diese Stellung des Förderarms gibt an, dass keine weiteren Tüten mehr ausgegeben werden können. Der Schalter 168 generiert ein Signal, welches den Tütenausgabeautomat 10 anhält.

Claims (8)

  1. Tütenausgabeautomat (10) zur Ausgabe von Kunststofftüten, enthaltend: (c) eine von außen zugänglichen Ausgabe (34, 38) für Tüten, (b) ein nach außen abgeschlossenes Vorratsvolumen (32) zur Aufnahme einer Tütensammlung, die von einem Tütenstapel gebildet ist, (c) eine Beforderungseinrichtung (100) zur Beförderung von Tüten der Tütensammlung zu der Ausgabe (34) mit einem Sauger (20, 22, 26) zum Ansaugen und Halten einzelner Tüten, dadurch gekennzeichnet, dass (d) ein separat vertikal beweglich gelagerter Förderarm (110) mit einem Förderantrieb (102) und einem flexibel beweglichen Schlauch (22) an der Beförderungseinrichtung (100) vorgesehen ist, durch welchen der Unterdruck zur Tüte geleitet wird, und (e) der Förderarm (110) in einem horizontal beweglichen Schlitten (120) geführt ist, wobei die horizontale von der vertikalen Bewegungsrichtung des Förderarms (110) durch ein Rastelement voneinander trennbar ist, (f) wobei das Rastelement von einem um eine Drehachse drehbar gelagerten Schnapper (124) einen schlittenseitigen, parallel zur Drehachse angeordneten Stift (126) und zwei förderarmseitigen, eine U-förmige Öffnung (134) bildende Zinken (130, 132) aufweist, (g) der Förderarm (110) am unteren Ende eine Platte (136) aufweist, welche in einer die Aufwärtsbewegung des Förderarms begrenzenden Lage des Schnappers (124) in die U-förmige Öffnung (134) eingreift, und (g) der Stift (126) in einer eine horizontale Bewegung des Schlittens (120) blockierender Lage in eine an einer Arretierschiene (140) vorgesehene Nut (142) eingreift.
  2. Tütenausgabeautomat (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sauger (20, 22, 26) einen Motor (20) zur Erzeugung eines Unterdrucks umfasst.
  3. Tütenausgabeautomat nach einem der vorgehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Förderantrieb (102) zur Bewegung des Förderarms (110) mit einem Getriebe untersetzt ist.
  4. Tütenausgabeautomat nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem der Tüten zugewandten Ende (28) des Schlauchs (22) ein weicher Ansaugstutzen (26) vorgesehen ist.
  5. Tütenausgabeautomat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Ansaugstutzen (26) trichterförmig ausgebildet ist.
  6. Tütenausgabeautomat nach einem der vorgehenden Ansprüche gekennzeichnet durch eine konvexe Unterlage (30) für den Tütenstapel.
  7. Tütenausgabeautomat nach einem der vorgehenden Ansprüche gekennzeichnet, durch ein Seil (106) zur Kraftübertragung von einer dem den Förderarm (110) antreibenden Förderantrieb (102) zugeordneten Antriebswelle auf den Förderarm (110).
  8. Tütenausgabeautomat (10) nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch einen Schalter (152) zum Erfassen der Seilspannung, mit dessen Signal der Förderantrieb (102) derart beaufschlagt ist, dass der Förderantrieb (102) bei nachlassender Seilspannung abschaltet.
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