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Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Um eine gegenseitige Konsultation über Raumordnungsprobleme sowie die Abstimmung von gemeinsamen Planungen und Maßnahmen zu vereinfachen, wurde im Jahre 1977 ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung geschlossen. Wesentlicher Bestandteil dieser Zusammenarbeit sind etwa Abstimmungen zu Planungen und Genehmigungsverfahren sowie die Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission inklusive deren Unterkommissionen und Arbeitsgruppen.

Deutsch-Niederländische Raumordnungskomission

Die Kommission besteht aus höchstens 18 Mitgliedern und kann in Ihrer Funktion Empfehlungen ausarbeiten, die wiederum den beiden Regierungen vorgelegt werden. Die Regierungen sollen den Empfehlungen der Kommission nach besten Kräfte Folge leisten (Art. 7). Das Arbeitsgebiet der Raumordnungskommission erstreckt sich von der Nordsee bis in den Raum Aachen/ Maastricht. Auf deutscher Seite sind kraft ihres Amtes die jeweils für die Raumordnung zuständigen Abteilungsleiter beim Bund sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Mitglied.