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1 Blatt, 51 x 59 cm. Handschriftliches Gesellenzeugnis/Handwerkskundschaft bezüglich des Antrags zur Zulassung zum Meisterbrief und der Aufnahme in die Böttcherzunft nach erfolgten Wanderjahren für den Böttchergesellen Johann Adam Schlegel vom 26. Juni 1733. Mit kalligraphischer Kopfzeile: "Des hochwohl gebohrnen Herrn Friederich Augusts von Hardenberg hochfürstlich Würtenbergischen hochbetrauten & geheimbden Raths und Hof Marschalls, wie auch Erb-, Lehn- und Gerichts Herrn aus Schleben, Rabis und Möckern". - Handschriftliche und eigenhändig unterzeichnete Urkunde des unter Friedrich August von Hardenberg tätigen Gerichts-Direktors Conrad Heinrich Müller auf Gut Schlöben: "Ich derzeit bestellten Director, Conrad Heinrich Müller, J.U. Doctorandus, füge Krafft dieses offenen Briefes, männiglich, besonders denen es nöthig, zu wißen, was maßen mir Hanß Schlegel, ein hiesiger Nachtbahr und Inwohner das mehrerern zu vernehmen zu geben, wie dass sein dritter Sohn Johann Adam Schlegel das Böttger Handwerk erlernet habe und da er auf der Wanderschaft sich befände, und anderwerts häußlich niederzulassen willens, derselbe hierzu und zu Gewinnung des Meister Raths, seiner ehrlichen Geburth und gar Konkurrenz halber, eines Obrigkeiths Attestati benöthiget sey, mit gehorsamer Bitte, ihm solches in gewöhnlicher Form zu erthailen und auszustellen [.] und Johann Adam Schlegel auf erbaren frommen und christlichen Lebenswandels geniessen zu lassen, ihm allen günstigen Willen und Beförderung seiner Wohlfarth zu erweisen und in die Zunft und Schutz willig auf und anzunehmen". - Eigenhändig signiert: "Conrad Heinrich Müller Ger[ichts] Dir[ector]". - Deutsche Schreibschrift. - Ohne das angehängte Siegel. - - - Friedrich August von Hardenberg (1700-1768) war Minister dreier kleinstaatlicher Fürstenhöfe. Gut Schlöben bei Jena war 1727 in seinen Besitz gekommen und Rückzugsort der Familie von Hardenberg. Auch Friedrich von Hardenberg [d.i. Novalis] verbrachte hier mehrere Kindheitsjahre. - - Gesellenzeugnisse (auch: Handwerkskundschaften) waren der traditionell übliche Nachweis über Tätigkeit und Wohlverhalten sowie den damit einhergehenden Antrag eines Handwerksgesellen bei der zuständigen Obrigkeit, sich nach Ablauf der Wanderjahre als Anwärter auf die Meisterschaft im Buch der jeweiligen Innung eintragen lassen zu dürfen. Bis um 1730 waren diese Kundschaften noch überwiegend handschriftlich abgefasst, später dann hatten sie oft die Gestalt großformatiger Formulare mit handschriftlichen Ergänzungen. Seit circa 1770 wurden sie, zumal in den größeren Städten, durchweg mit in Kupfer gestochenen Stadtansichten gedruckt. Arbeitsattestate wie diese waren die wichtigsten Ausweispapiere wandernder Handwerksgesellen von 1731 an bis zur Einführung des Wanderbuchs nach 1808. Erst nach Beendigung der Wanderschaft und einer weiteren mehrjährigen Arbeitszeit, den sogenannten Mutjahren in einer Werkstatt am Ort der Antragstellung, bestand die Möglichkeit, sich zum Meisterstück anzumelden. An die Erlangung der Meisterschaft war das Niederlassungsrecht gebunden und damit die Eintragung als Bürger in das Bürgerbuch der Stadt. Erst dann bestand in manchen Zünften die Möglichkeit der Heirat. - - - Insgesamt etwas fleckig und angerändert; im linken unteren Viertel mit einem Wasserfleck (circa 9 x 11 cm); das Pergament entlang der vormaligen Faltung sowie insgesamt mit Quetschfalten; am unteren Rand mit mehreren sauberen Einschnitten für das ursprünglich angehängte Siegel. Insgesamt in ordentlicher Erhaltung. Seller Inventory # 92368CB
Bibliographic Details
Title: [Antrag zur Zulassung zum Meisterbrief und ...
Publisher: Schlöben.
Publication Date: 1733
Binding: Hardcover
Signed: Signed by Author(s)
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