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Ratgeber Recht

Wolfsangriff: Wann darf ich einen Wolf abschießen?

Dr. Meyer-Ravenstein/Katharina Krenn/agrarheute
am Dienstag, 04.04.2017 - 13:00

Der Wolf steht unter Naturschutz - sein Abschuss ist eine Straftat. In der Vergangenheit sind jedoch einige Wölfe durch fehlende Scheu auffällig geworden. Wie sieht die Rechtslage bei einem Wolfsangriff aus?

Wer einen Wolf erlegt, wird strafrechtlich verfolgt. Es tauchen vereinzelt jedoch immer wieder Wölfe auf, die keine natürliche Scheu zeigen. In der Uckermark verletzte vor einiger Zeit ein Wolf einen Jagdhund. In solch einem Fall kann der Abschuss des Wolfs gerechtfertigt sein. Der Jäger und Jurist Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein gibt Auskunft über die Rechtslage bei einem Wolfsangriff  (erschienen in "Unsere Jagd").

Wolfsangriff auf Hund

Greift ein in der Regel körperlich überlegener Wolf einen Jagdhund an, besteht laut Experte Dr. Meyer-Ravenstein unstreitig eine Gefahr für das Eigentum an dem Jagdhund. Die Tötung oder Verletzung des Wolfes könnte dann durch einen Notstand nach §34 StGB gerechtfertigt sein. Hierbei spricht man nicht von "Notwehr".

Der Schuss auf den Wolf ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die Gefahr nicht anders abzuwenden ist. Der Jäger muss daher zuvor versuchen, den Angriff durch lautes Schreien oder einen Warnschuss abzuwehren. Die tatsächliche Verletzung des Hunds muss jedoch nicht abgewartet werden. Es sollte in jedem Fall die Polizei zur Beweissicherung hinzugezogen werden. Ein bloßes Verfolgen eines Jagdhunds durch einen Wolf stellt allerdings keinen "Angriff" dar, betont Meyer-Ravenstein.

Wolfsangriff auf Mensch

Bei einer Wolfsattacke auf einen Menschen ist ein Schuss auf den Wolf eindeutig gerechtfertigt, so Meyer-Ravenstein. Allerdings bleibe auch hier die Voraussetzung, dass der Schuss auf den Wolf erforderlich ist, um die Gefahr abzuwenden.